Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Engel Beschilderungssysteme & Kara Werbeträger
(nachfolgend PEB genannt)
1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Soweit nichts besonderes bestimmt ist, gelten neben diesen Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen und Aufträge sind erst rechtsgültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Rechnungen und technische Angaben sind nur annähernd maßgebend.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen , Entwürfen und anderen Unterlagen bleibt das Eigentums- und Urheberrecht bei uns. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugängig gemacht werden. Alle Unterlagen, die zum Angebot gehören, sind uns unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2. Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro €. Die Preise gelten ab Versandort- ausschließlich Fracht, Zoll, Porto Verpackung und Versicherungskosten- zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in Euro zu leisten. Zahlungsziel 14 Tage netto Kasse.
Bei größeren Aufträgen ist PEB berechtigt, Vorrauszahlungen in Höhe eines Drittels der Auftragssumme bei Auftragserteilung und eines Drittels bei Fertigstellung der Entwurfsarbeiten zu verlangen, auch wenn die weitere Arbeit noch nicht erfolgt ist.
Das gilt insbesondere auch dann, wenn für ein Auftrag größere Vorarbeiten geleistet werden müssen oder größere Mengen Material bereitgestellt werden müssen.
PEB unbekannte Käufer erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme.
Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Vorraussetzung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen. Bei Kostenvoranschlägen kann der Endpreis um maximal 10 % von der Vorkalkulation abweichen.
4. Lieferung, Erfüllungsort
Die Lieferzeit beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der angegebene Liefertermin ist als unverbindlich zu betrachten. PEB bemüht sich nach besten Kräften, den angegebenen Liefertermin einzuhalten.
Als Liefertermin gilt der Tag, an dem die Ware den Versandort verlässt bzw. an dem sie als versandfertig gemeldet wird.
Teillieferungen sind zulässig. Erfüllungsort ist der Sitz von PEB. Die Leistung gilt mit der Aufgabe zum Versand als erbracht.
Bei Lieferungen nach dem Ausland gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die auf Ihnen basierenden Vereinbarungen.
Ausgelieferte Ware ist , auch wenn sie unwesentliche Abweichungen aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen.
Solange der Besteller mit eigenen fälligen Leistungen aus der Geschäftsbeziehung im Rückstand ist, sind wir unbeschadet weitergehender Rechte befugt, unsere Leistungen einzustellen.
5. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor deren Gebrauch oder Weiterverarbeitung und nur auf schriftlichen Wege zulässig. Versteckte Mängel können nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware versendet wurde, beim Besteller eintrifft.
Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Haftung beschränkt sich auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, oder Preisminderung unter Ausschluß von Wandlung oder Ersatzforderungen anderer Art. Die Minderung ist der Höhe nach auf den Betrag beschränkt der für den mangelhaften Teil der Lieferung berechnet ist. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Übliche Abweichungen betreffend Ausführung, Gewicht, Farbe u.s.w. berechtigen nicht zur Reklamation. Lieferungen erfolgen immer auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über sobald die Ware als versandfertig gemeldet wurde, oder den Versandort verlässt. Transportschäden sind sofort bei Empfang dem Transporteur anzuzeigen.
6. Anlieferung von Druckvorlagen jeglicher Art
Bei Anlieferung von Entwürfen, Filmen, Dias oder sonstigen Druckvorlagen ist der Besteller dafür verantwortlich, dass diese für den Auftragnehmer zur Weiterverarbeitung tauglich und / oder reproduktionsreif sind. Bei Anlieferung von Vorlagen ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und Qualität verantwortlich
Soweit PEB vom Kunden angeliefertes Material an Filmen, Fotos, Retuschen, Gravuren und Druckstöcken anderer Art in Aufbewahrung nehmen, wird eine Gewähr für die veränderte Verwendungsfähigkeit dieses Material nicht übernommen.
Regelung für den Druckbereich.: Komplette Andrucke mit Farbskalen sind beizufügen und die für den Andruck verwendeten Farben mit Herstellerfirmen anzugeben, im anderen Fall kann keine Gewähr für den richtigen Farbausfall des Druckerzeugnisses übernommen werden.
7. Urheberrecht
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte insbesondere Urheber- Patent, -oder Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller stellt PEB von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
8. Genehmigungen
Der Besteller ist für die Einholung, Einhaltung und Bezahlung von eventuellen Genehmigungen voll verantwortlich.
9. Rücknahme und Eigentumsvorbehalt
Von PEB gelieferte Ware kann nur mit unserer Zustimmung zurückgenommen werden, wenn es sich um Standartausführungen handelt. Sonderanfertigungen jeder Art sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Rücksendungen haben kostenfrei zu erfolgen.
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von PEB.
10. Erfüllungsstand, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Artikel entstehen haften wir nicht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Auftragsverhältnissen mit PEB ist soweit gesetzlich zulässig Gera. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.